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ðåôåðàòû ñêà÷àòü Valenz der Verben

Valenz der Verben


Inhaltsverzeichnis.



I.  Vorwort................................................................................................2

II. Zum Begriff der Wortbedeutung..........................................................3

III. Valenztheorie. Der Begriff der Valenz...............................................4

IV. Valenz der Verben............................................................................11

V. Bedeutung und Valenz der Adjektive und Substantive.....................14

VI. Die Valenzanalyse des Verbs „danken“...........................................16

      Quellenverzeichnis...........................................................................18













I.                 Vorwort.

      

         In der Grammatik der deutschen Gegenwartssprache ist die zentralle Rolle der Valenz angedeutet, die gleichsam im Schnittpunkt von Grammatik und Lexikologie, von Syntax und lexikalischer Semantik, liegt. Diese Stellung ergibt sich daraus, daβ das Wort im Redeakt immer als Teil eines Syntagmas auftritt. Mit der lexikalischen Bedeutung eines Wortes sind die wesentlichen Bedingungen für die Kombinierbarkeit mit anderen Wörtern im Satz festgelegt. Deshalb bestehen auch die paradigmatischen und syntaktischen Eigenschaften der Wörter nicht unabhängig voneinander, sondern stehen im dialektischen Zusammenhang zueinander. Mit der lexikalischen Bedeutung des Wortes sind zugleich Bedingungen gesetzt für das Auftreten notwendiger und möglicher Partnot im Satz für die Kombinierbarkeit des des betreffenden Wortes mit anderen Wörtern im Satz. Umgekehrt kann das Auftreten in verschiedenen Kombinatiionen Unterschiede in der lexikalischen Bedeutung des Wortes signalisieren, z.B.:

1.     Er nennt den Schüler ein Talent.

2.     Er nennt (dem Schüler) die richtige Lösung.[1]

Das gleiche Verb taucht in (1) und (2) in verschiedenen lexikalisch-semantischen Vortarten auf, denen eine verschiedene Kombinierbarkeit entspricht.

Unter Valenz verstehen wir also die Fähigkeit eines Wortes, auf Grund seiner Bedeutung zu anderen Wörtern herzustellen.[2]







I.                 Zum Begriff der Wortbedeutung.


Es ist schon erwiesen, daβ die Sprache verschiedenartige Funktionen im Leben der betreffenden Sprachwissenschaft erfüllt. Die wichtigste darunter ist die kommunikative Funktion. Sie erfolgt durch Mitterung von Bedeutungen. Die letzten verhalten sich zu den materiellen Hülle der Spracheinheiten als Zweck zum Mittel.

Deshalb ist die Bedeutung das zentrale Problem der gegenwärtigen Sprachwissenschaft, als „das Kernstück der Lexikologie“.

Alle sprachlichen Einheiten haben ihre eigenen Bedeutungen. Man unterscheidet lexikalische, phrasiologische, lexikalisch-grammatische und grammatische Bedeutungen.

Aber von groβem Interesse ist für uns die lexikalische Bedeutung des Wortes. Das ist das wichtigste, das komplizierteste Problem der Lexikologie.

Es gibt hunderte Definitionen der Wortbedeutung. Einige davon sind von den vorherigen Begriffsbestimmungen abgeleitet und fallen mit ihnen in den wichtigsten Komponenten zusammen. Die anderen weichen stark voneinander ab.

So z.B. gibt W. Schmidt folgende definition der Bedeutung : „ – Das ist die Widerspiegelung der Merkmale von Gegenständen, Erscheinungen der objektiven Wirklichkeit“. Und hierher gehört auch die Definition der Bedeutung als gesellschaftlich determeniertes, interindividuelles Abbild der Merkmalstruktur einer Erscheinung der objektiven Realität von M.D. Stepanova, I.J. Cernyševa.[3]

Lewrowskaja bestimmt die Bedeutung als „Wiederspiegelung des Begriffs“[4];

Wostokov B.I. sagt, daβ „die Bedeutung – der Begriff ist“.

Und ein polnischer Sprachforscher A. Schaff gibt folgende Definition: „Die Bedeutung ist das gesellschaftlische Verhältnis der Menschen zueinander, soziale Beziehungen zwische ihnen.[5]

Um den wesen der lexikalischen Bedeutung gegenstandgemäβt zu entsprechen, muβ die Definition der Wortbedeutung folgende Asperte enthalten:

1)     Bedeutungsumfang (der denotative Aspekt);

2)     Bedeutungsgehalt (der signifikative Aspekt);

3)     Modalität der Bedeutung (oder ihr konnotativer Aspekt);

4)     Struktureller Aspekt der Wortbedeutung;

5)     Sozialler Aspekr der Wortbedeutung;



III. Valenztheorie. Der Begriff der Valenz.


          Die Verbindungen von Wörtern mit bestimmten Partnern sind beliebig und völlig willkürlich. Sie unterliegen bestimmten Gesetzmäβigkeiten.

Heute faβt man die grungelegenden Gesetzmäβigkeiten der Kombinierbarkeit eines Wortes mit einem anderen mit dem Begriff der Valenz im allgemeinsten Sinne.[6]

Auf dem Gebiet der Syntagmatik der Wortarten wird die Valenz als „Schnittpunkt von lexikalischer Semsntik und Syntax“ bestimmt.

Damit kommt dem begriff der Valenz die entsprechende Rolle zu, wenn man die syntagmatischen Aspekte der Wörter erfassen will.

Gegenstand unserer Forschung sind die Grundfragen der Valenztheorie dazugelegen und die Valenzwörterbücher einer Analyse zu unterziehen.

Eine besonders groβe bedeutung hat hier das Studium praktischer Fragen der Valenz des Verbs vor allem für den Deutschunterricht. Selbst fortgeschrittene Studenten und Schüler machen beim Gebrauch der deutschen sprache zahlreiche Fehler in der Valenz.

Es handelt sich dabei um Fehler, die mit den traditionellen Mitteln der Grammatik nicht hinreichend beschreiben werden können.

Ähnliches beobachtet man an den Fragen des Wortschatzes und der semantischen Kombinierbarkeit von Wörtern.es fällt Schülern und studenten oft schwer, zwischen bedeutungsnahen Wörtern zu unterscheiden, die überdies in ihrer syntaktischen Umgebung unterschiedlich sind: kennen – wissen, warten – erwarten – abwarten u.s.w. anhand der Valenzanalyse könnte man solche Fehlerquellen in Fremdsprachenunterricht beseitigen oder riduzieren: fortsetzen – fortfahren, treffen – begegnen, kommen – ankommen.

 Der Begriff der Valenz in der theoretischen Beschreibung ist noch nicht ganz deutlich geklärt, daβ man ihn ohne weiteres übernehmen könnte.

Es bedarf zunächst eines Überblicks über der verschiedenen Fassungen des Valenzbegriffes in der Linguistik und einer davon resultierenden theoretischen Feststellung. Der moderne Valenzbegriff wurde in die Linguistik durch den französischen Sprachforscher L. Tesniere eingeführt worden, der bei der strukturellen Satzanalyse vom verb ausgeht.

         Als untergeordnete Glieder des Verbs sicht er die “actants” an, d.h. die handelnden Glieder und die „circonstans“ im Satz zahlenmäβig durch das Verb begrenzt, was  von der lexikalischen Bedeutung des Verbs abhängt.

         Die Fähigkeit der Verben, eine bestimmte Anzahl von „actants“ zu sich zu nehmen vergleicht L. Tesniere mit der Wertigkeit eines Atoms und nennt sie „Valenz“. Für das Französische nimmt L. Tesniere drei Arten von Aktanten an, die in gleicher Werse direkt vom Verb abhängig sind: Subjekt, Akkusativ- und Dativobjekt. Ausgeschlossen von den Valenzbeziehungen bleiben bei Tesniere die Adverbialbestimmungen und die Prädikativa[7].

         Das Subjekt verliert seine Sonderstellungim Satz.  

L. Tesniere lehnt die traditionelle Subjekt – Prädikat – Opposition im Satz ab, weil sie nicht nur die Valenzbeziehungen, sondern auch die Aktiv – Passiv – Beziehung verdunkelt. Das Subjekt ist bei Tesniere nur ein semantischer Name für den ersten Aktanten.

Nach der Valenz unterscheidet Tesniere vier Gruppen von Verben.

1)     Avalente (nullwertige) Verben haben keine Valenz und können im Prinzip keinen Aktanten regieren (unpersönliche Verben: es regnet).

2)     Monovalente (einwertige) verben haben nur eine Valenz, sie regieren nur einen Aktanten und sind intransitiv im traditionellen Sinne. (Alfred schläft)

3)     Divalente Verben (zweiwertige) haben zwei Valenzen und können zwei aktanten regieren, sie sind transitiv im traditionellen Sinne. (Alfred weckt Otto)

4)     Trivalente (dreiwertige) Verben haben drei Valenzen und können drei Aktanten regieren (Alfred gibt Otto das Buch). Die Verben werden nur hinsichtlich der Zahl, nicht auch hinsichtlich der Art der Aktanten klassifiziert.

 In der deutschen Grammatik erscheint der Valenzbegriff etwa bei O.Behagel[8] und G.C.A. Heyse[9].

Sie teilen die Verben in absolute bzw. subjektive (d.h. keine Ergänzung fordernde) und relative bzw. objektive (d.h. eine Ergänzung fordernde) ein. Zu den absoluten Verben gehören solche, die auβer dem Subjekt keine weitere Ergänzung brauchen, damit ein grammatisch korrekter Satz entsteht (z.B.: er schläft, singt, geht), zu den relativen Verben gehören solche, die auβer dem Subjekt noch mindestens eine weitere Ergänzung brauchen, damit ein grammatisch richtiger Satz entsteht: (z.B. Er besucht seinen Freund, wohnt in Moskau, stellt das Glas auf den Tisch).

Der tesnierische Valenzbegriff ist in der deutschen Grammatik von H. Brinkmann[10] und G. Erben[11] nutzbar gemacht worden. Brinkmann nennt mit Tesniere „die Fähigkeit des Verbums, weitere Stellen im Satz zu fordern“, „Valenz“ und die Stellen selbst, die für weitere Beziehungen offen sind, „Mitspieler“, oder Aktanten.

Das Verb bestimmt wie bei L. Tesniere darüber, „wieviel Stellen im Satz besetzt werden müssen (oder können).


H. Brinkmann bezieht im Anschluβ an Tesniere L. nur die Aktanten, nicht die Adverbiallbestimmungen in die Valenz ein, obwohl auch diese Adverbiallbestimmungen im deutschen satz strukturell notwendig sein können. Sätze wie „Er legt das Buch auf den Tisch“ oder „Berlin liegtan der Spree“ können nicht um die Umstandsbestimmung reduziert werden, ohne daβ sie ihren Charakter als Satz verlieren.

Bei J. Erben taucht der Valenzbegriff unter dem Terminus „Wertigkeit“ auf. Für ihn bildet das Verb im deutschen Satz den charakterischen Aussagekern. Von diesem Aussagekern hängt es wesentlich ab, welche und wieviel Ergänzungsbestimmungen mit dem Verb auftreten.

J. Erben erhält im Resultat seiner Aufgliederung vier Grundmodelle der Sätze, entsprechend den ein- zwei- drei- und vierwertigen Verben.

Im Unterschied zu Tesniere und Brinkmann sieht Erben als Ergänzungsbestimmungen des Verbes nicht nur Subjekte, sondern auch Prädikativa, notwendige Präpositiionalobjekte und Adverbialbestimmungen an.

P. Grebe[12], D. Schulz, H. Griesbach, die das verb als Organisationszentrum des Satzes betrachten, unterschieden obligatorische Prädikatsergänzungen und freie Angaben, die in Satz weggelassen werden können.

Zu den Prädikatsergänzungen gehören auch verschiedene syntaktisch obligatorische Adverbialbestimmungen: z.B. Mein Freuend wohnt in einem Hotel; das Fest dauerte bis zum Morgen; das Feuer entstand durch Leichtsinn:  Diese Adverbialen sind obligatorische Mitspieler des Verbs.

Sie können nicht weggelassen werden, weil diese sätze dann ungrammatisch werden. Freie Angaben umgekehrt können eliminiert werden, wobei der Satz grammatisch richtig bleibt. Z.B. Ich will in Berlin einen Freund besuchen;


 W.G. Admoni[13] spricht von der valenz als von der Fügungspotenz, die allen Redeteilen eigen ist und unter dem Einfluβ des Kontextes und der Situation teilweise aktualisiert wird. Diese Potenzen ‚schlummern“ im Redeteil und werden im konkreten Redeprozeβ zum Leben erweckt.

W.G. Admoni unterscheidet obligatorische und fakultative Fügungspotenzen: „Einige Beziehungen sind obligatorisch, d.h. ohne an ihnen teilzunehmen, kann die Wortart überhaupt im Satz nicht erscheinen. Die anderen sind fakultativ, d.h. der Redeteil kann sie auch entbehren“[14].

So ist die Beziehung des attributeven Adjektivs zum Substantiv obligatorisch, weil ein Attribut im Satz ohene Substantiv nicht stehen kann. Die Beziehung des Substantivs zum attributiven Adjektiv ist dagegen fakultativ, denn das Substantiv kann in der Rede auch ohne das attributive Adjektiv gebraucht werden. Z.B. Das [kein] Mädchen begann zu weinen.

Auf solche weise berühren sich die Begriffe „obligatorisch“ und „fakultativ“ mit den Begriffen „abhängig“ und „dominierend“. Die Beziehungen des „abhängigen“ Redeteils zum dominierenden ist für Admoni „obligatorisch’. Die Beziehung des „dominierenden“ Glieds zum „abhängigen“ kann jedoch sowohl „fakultativ“ als auch „obligatorisch“ sein.

Es hängt für Admoni  von semantischen Gründen ab[15]. Was Admoni unter obligatorischen und fakultativen Fügungspotenzen versteht, wird am greifbarsten in seiner Beshreibung der Fügungspotenzen des Substantivs im Akkusativ[16].   

In diesem Fall sind für W.Admoni jene Fügungspotenzen obligatorisch, die der Akkusativ zu den ihm übergerdneten Gliedern hat (vor allem zum Verb, zum Adjektiv und zu bestimmten Präpositionen), zu Gliedern, von deren er syntaktisch abhängig ist.

Als fakultativ erscheinen die Fügungspotenzen, die der Akkusativ zu den ihm untergeordneten Gliedern hat (vor allem zu Attributen und Pronomina), die vom Akkusativ syntaktisch abhängig sind. G.Helbig verlangt den Anwendungabereich der Termini „Fügungspotenzen“ und „Valenz“ klar zu trennen. Der Terminus „Fügungspotenzen“ kann als Oberbegriff gelten.


 Von G.Helbig wird die Valenz vorwiegend als syntaktisches Phänomen betrachtet. Er hält das Verb für das syntaktische Zentrum des Satzes, an das bestimmte Aktanten gebunden sind.

G.Helbig versteht unter Valenz die Fähigkeit des Verbs, bestimmte Leerstellen im Satz zu eröffnen, die durch obligatorische oder fakultative Aktanten zu besetzen sind[17].

G.Helbig unterscheidet 3 Arten der Satzglieder:

1)     Obligatorische Aktanten                     Aktanten sind Valenzgebundene Glieder

2)     Fakultative Aktanten

3)     Freie Angaben         nicht Valenzgebunden, sie können beliebig, hinzugefügt und weggelassen werden.

Die Aktanten sind im Stellenplan des Verbs vorgesehen und zahlenmäβig begränzt fakultative Aktanten sind unter bestimmten Bedingungen weglaβbar, sie werden stets mitgedacht, aber oblegatorische Aktanten können nicht eliminiert werden.     

 Interessant ist die Konzeption, die von K.-E. Sommerfeld und H. Schreiber vertreten ist. Sie unterscheiden 3 Arten der Valenz[18].

1)     Die logische Valenz (in der Begriffstruktur). Unter der logischen Valenz werden begriffliche Relationen verstanden. Auf Grund dieser Valenz unterscheidet  man begrifflich angelegte und begrifflich nicht angelegte Partner des Wortes. Z.B. „ein grüner Baum“, aber „eine gratze“.

Ñòðàíèöû: 1, 2




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