Valenz der Verben
Inhaltsverzeichnis.
I.
Vorwort................................................................................................2
II. Zum Begriff der
Wortbedeutung..........................................................3
III. Valenztheorie. Der Begriff der
Valenz...............................................4
IV. Valenz der
Verben............................................................................11
V. Bedeutung und Valenz der Adjektive
und Substantive.....................14
VI. Die Valenzanalyse des Verbs
„danken“...........................................16
Quellenverzeichnis...........................................................................18
I.
Vorwort.
In der Grammatik der
deutschen Gegenwartssprache ist die zentralle Rolle der Valenz angedeutet, die
gleichsam im Schnittpunkt von Grammatik und Lexikologie, von Syntax und
lexikalischer Semantik, liegt. Diese Stellung ergibt sich daraus, daβ das
Wort im Redeakt immer als Teil eines Syntagmas auftritt. Mit der lexikalischen
Bedeutung eines Wortes sind die wesentlichen Bedingungen für die
Kombinierbarkeit mit anderen Wörtern im Satz festgelegt. Deshalb bestehen
auch die paradigmatischen und syntaktischen Eigenschaften der Wörter nicht
unabhängig voneinander, sondern stehen im dialektischen Zusammenhang
zueinander. Mit der lexikalischen Bedeutung des Wortes sind zugleich
Bedingungen gesetzt für das Auftreten notwendiger und möglicher
Partnot im Satz für die Kombinierbarkeit des des betreffenden Wortes mit
anderen Wörtern im Satz. Umgekehrt kann das Auftreten in verschiedenen
Kombinatiionen Unterschiede in der lexikalischen Bedeutung des Wortes
signalisieren, z.B.:
1. Er nennt den Schüler ein
Talent.
2. Er nennt (dem Schüler)
die richtige Lösung.[1]
Das gleiche Verb taucht in (1) und (2) in
verschiedenen lexikalisch-semantischen Vortarten auf, denen eine verschiedene
Kombinierbarkeit entspricht.
Unter Valenz
verstehen wir also die Fähigkeit eines Wortes, auf Grund seiner Bedeutung
zu anderen Wörtern herzustellen.[2]
I.
Zum Begriff der Wortbedeutung.
Es ist schon erwiesen, daβ die Sprache verschiedenartige
Funktionen im Leben der betreffenden Sprachwissenschaft erfüllt. Die
wichtigste darunter ist die kommunikative Funktion. Sie erfolgt durch Mitterung
von Bedeutungen. Die letzten verhalten sich zu den materiellen Hülle der
Spracheinheiten als Zweck zum Mittel.
Deshalb ist die Bedeutung das zentrale Problem der gegenwärtigen
Sprachwissenschaft, als „das Kernstück der Lexikologie“.
Alle sprachlichen Einheiten haben ihre eigenen Bedeutungen. Man
unterscheidet lexikalische, phrasiologische, lexikalisch-grammatische und
grammatische Bedeutungen.
Aber von groβem Interesse ist für uns die lexikalische
Bedeutung des Wortes. Das ist das wichtigste, das komplizierteste Problem der
Lexikologie.
Es gibt hunderte Definitionen der Wortbedeutung. Einige davon sind von
den vorherigen Begriffsbestimmungen abgeleitet und fallen mit ihnen in den
wichtigsten Komponenten zusammen. Die anderen weichen stark voneinander ab.
So z.B. gibt W. Schmidt folgende definition der Bedeutung : „ – Das ist
die Widerspiegelung der Merkmale von Gegenständen, Erscheinungen der
objektiven Wirklichkeit“. Und hierher gehört auch die Definition der
Bedeutung als gesellschaftlich determeniertes, interindividuelles Abbild der
Merkmalstruktur einer Erscheinung der objektiven Realität von M.D.
Stepanova, I.J. Cernyševa.[3]
Lewrowskaja bestimmt die Bedeutung als „Wiederspiegelung des Begriffs“[4];
Wostokov B.I. sagt, daβ „die Bedeutung – der Begriff ist“.
Und ein polnischer Sprachforscher A. Schaff gibt folgende Definition:
„Die Bedeutung ist das gesellschaftlische Verhältnis der Menschen
zueinander, soziale Beziehungen zwische ihnen.[5]
Um den wesen der lexikalischen Bedeutung gegenstandgemäβt zu
entsprechen, muβ die Definition der Wortbedeutung folgende Asperte
enthalten:
1) Bedeutungsumfang (der denotative Aspekt);
2) Bedeutungsgehalt (der signifikative Aspekt);
3) Modalität der Bedeutung (oder ihr konnotativer Aspekt);
4) Struktureller Aspekt der Wortbedeutung;
5) Sozialler Aspekr der Wortbedeutung;
III. Valenztheorie. Der
Begriff der Valenz.
Die Verbindungen von
Wörtern mit bestimmten Partnern sind
beliebig und völlig willkürlich. Sie unterliegen bestimmten
Gesetzmäβigkeiten.
Heute faβt
man die grungelegenden Gesetzmäβigkeiten der Kombinierbarkeit eines
Wortes mit einem anderen mit dem Begriff der Valenz im allgemeinsten Sinne.[6]
Auf dem Gebiet
der Syntagmatik der Wortarten wird die Valenz als „Schnittpunkt von
lexikalischer Semsntik und Syntax“ bestimmt.
Damit kommt dem
begriff der Valenz die entsprechende Rolle zu, wenn man die syntagmatischen
Aspekte der Wörter erfassen will.
Gegenstand
unserer Forschung sind die Grundfragen der Valenztheorie dazugelegen und die
Valenzwörterbücher einer Analyse zu unterziehen.
Eine besonders
groβe bedeutung hat hier das Studium praktischer Fragen der Valenz des
Verbs vor allem für den Deutschunterricht. Selbst fortgeschrittene
Studenten und Schüler machen beim Gebrauch der deutschen sprache
zahlreiche Fehler in der Valenz.
Es handelt sich
dabei um Fehler, die mit den traditionellen Mitteln der Grammatik nicht
hinreichend beschreiben werden können.
Ähnliches
beobachtet man an den Fragen des Wortschatzes und der semantischen
Kombinierbarkeit von Wörtern.es fällt Schülern und studenten oft
schwer, zwischen bedeutungsnahen Wörtern zu unterscheiden, die
überdies in ihrer syntaktischen Umgebung unterschiedlich sind: kennen –
wissen, warten – erwarten – abwarten u.s.w. anhand der Valenzanalyse
könnte man solche Fehlerquellen in Fremdsprachenunterricht beseitigen oder
riduzieren: fortsetzen – fortfahren, treffen – begegnen, kommen – ankommen.
Der Begriff der
Valenz in der theoretischen Beschreibung ist noch nicht ganz deutlich
geklärt, daβ man ihn ohne weiteres übernehmen könnte.
Es bedarf
zunächst eines Überblicks über der verschiedenen Fassungen des
Valenzbegriffes in der Linguistik und einer davon resultierenden theoretischen
Feststellung. Der moderne Valenzbegriff wurde in die Linguistik durch den
französischen Sprachforscher L. Tesniere eingeführt worden, der bei
der strukturellen Satzanalyse vom verb ausgeht.
Als untergeordnete Glieder
des Verbs sicht er die “actants” an, d.h. die handelnden Glieder und die
„circonstans“ im Satz zahlenmäβig durch das Verb begrenzt, was von
der lexikalischen Bedeutung des Verbs abhängt.
Die Fähigkeit der
Verben, eine bestimmte Anzahl von „actants“ zu sich zu nehmen vergleicht L.
Tesniere mit der Wertigkeit eines Atoms und nennt sie „Valenz“. Für das
Französische nimmt L. Tesniere drei Arten von Aktanten an, die in gleicher
Werse direkt vom Verb abhängig sind: Subjekt, Akkusativ- und Dativobjekt.
Ausgeschlossen von den Valenzbeziehungen bleiben bei Tesniere die
Adverbialbestimmungen und die Prädikativa[7].
Das Subjekt verliert seine
Sonderstellungim Satz.
L. Tesniere lehnt
die traditionelle Subjekt – Prädikat – Opposition im Satz ab, weil sie
nicht nur die Valenzbeziehungen, sondern auch die Aktiv – Passiv – Beziehung
verdunkelt. Das Subjekt ist bei Tesniere nur ein semantischer Name für den
ersten Aktanten.
Nach der Valenz unterscheidet Tesniere vier
Gruppen von Verben.
1) Avalente (nullwertige) Verben haben keine Valenz und können im
Prinzip keinen Aktanten regieren (unpersönliche Verben: es regnet).
2) Monovalente (einwertige) verben haben nur eine Valenz, sie regieren nur
einen Aktanten und sind intransitiv im traditionellen Sinne. (Alfred
schläft)
3) Divalente Verben (zweiwertige) haben zwei Valenzen und können zwei
aktanten regieren, sie sind transitiv im traditionellen Sinne. (Alfred weckt
Otto)
4) Trivalente (dreiwertige) Verben haben drei Valenzen und können
drei Aktanten regieren (Alfred gibt Otto das Buch). Die Verben werden nur
hinsichtlich der Zahl, nicht auch hinsichtlich der Art der Aktanten
klassifiziert.
In der deutschen Grammatik erscheint der
Valenzbegriff etwa bei O.Behagel[8]
und G.C.A. Heyse[9].
Sie teilen die Verben in absolute bzw.
subjektive (d.h. keine Ergänzung fordernde) und relative bzw. objektive
(d.h. eine Ergänzung fordernde) ein. Zu den absoluten Verben gehören
solche, die auβer dem Subjekt keine weitere Ergänzung brauchen, damit
ein grammatisch korrekter Satz entsteht (z.B.: er schläft, singt, geht),
zu den relativen Verben gehören solche, die auβer dem Subjekt noch
mindestens eine weitere Ergänzung brauchen, damit ein grammatisch
richtiger Satz entsteht: (z.B. Er besucht seinen Freund, wohnt in Moskau,
stellt das Glas auf den Tisch).
Der tesnierische Valenzbegriff ist in der
deutschen Grammatik von H. Brinkmann[10]
und G. Erben[11]
nutzbar gemacht worden. Brinkmann nennt mit Tesniere „die Fähigkeit des
Verbums, weitere Stellen im Satz zu fordern“, „Valenz“ und die Stellen selbst,
die für weitere Beziehungen offen sind, „Mitspieler“, oder Aktanten.
Das Verb bestimmt wie bei L. Tesniere
darüber, „wieviel Stellen im Satz besetzt werden müssen (oder
können).
H. Brinkmann bezieht im Anschluβ an
Tesniere L. nur die Aktanten, nicht die Adverbiallbestimmungen in die Valenz
ein, obwohl auch diese Adverbiallbestimmungen im deutschen satz strukturell
notwendig sein können. Sätze wie „Er legt das Buch auf den Tisch“
oder „Berlin liegtan der Spree“ können nicht um die Umstandsbestimmung
reduziert werden, ohne daβ sie ihren Charakter als Satz verlieren.
Bei J. Erben taucht der Valenzbegriff unter
dem Terminus „Wertigkeit“ auf. Für ihn bildet das Verb im deutschen Satz
den charakterischen Aussagekern. Von diesem Aussagekern hängt es
wesentlich ab, welche und wieviel Ergänzungsbestimmungen mit dem Verb
auftreten.
J. Erben erhält im Resultat seiner
Aufgliederung vier Grundmodelle der Sätze, entsprechend den ein- zwei-
drei- und vierwertigen Verben.
Im Unterschied zu Tesniere und Brinkmann
sieht Erben als Ergänzungsbestimmungen des Verbes nicht nur Subjekte,
sondern auch Prädikativa, notwendige Präpositiionalobjekte und
Adverbialbestimmungen an.
P. Grebe[12],
D. Schulz, H. Griesbach, die das verb als Organisationszentrum des Satzes
betrachten, unterschieden obligatorische Prädikatsergänzungen und
freie Angaben, die in Satz weggelassen werden können.
Zu den Prädikatsergänzungen
gehören auch verschiedene syntaktisch obligatorische Adverbialbestimmungen:
z.B. Mein Freuend wohnt in einem Hotel; das Fest dauerte bis zum Morgen; das
Feuer entstand durch Leichtsinn: Diese Adverbialen sind obligatorische
Mitspieler des Verbs.
Sie können nicht weggelassen werden,
weil diese sätze dann ungrammatisch werden. Freie Angaben umgekehrt
können eliminiert werden, wobei der Satz grammatisch richtig bleibt. Z.B.
Ich will in Berlin einen Freund besuchen;
W.G. Admoni[13] spricht von der valenz als von
der Fügungspotenz, die allen Redeteilen eigen ist und unter dem
Einfluβ des Kontextes und der Situation teilweise aktualisiert wird. Diese
Potenzen ‚schlummern“ im Redeteil und werden im konkreten Redeprozeβ zum
Leben erweckt.
W.G. Admoni unterscheidet obligatorische
und fakultative Fügungspotenzen: „Einige Beziehungen sind obligatorisch,
d.h. ohne an ihnen teilzunehmen, kann die Wortart überhaupt im Satz nicht
erscheinen. Die anderen sind fakultativ, d.h. der Redeteil kann sie auch entbehren“[14].
So ist die Beziehung des attributeven
Adjektivs zum Substantiv obligatorisch, weil ein Attribut im Satz ohene
Substantiv nicht stehen kann. Die Beziehung des Substantivs zum attributiven
Adjektiv ist dagegen fakultativ, denn das Substantiv kann in der Rede auch ohne
das attributive Adjektiv gebraucht werden. Z.B. Das [kein] Mädchen begann
zu weinen.
Auf solche weise berühren sich die
Begriffe „obligatorisch“ und „fakultativ“ mit den Begriffen „abhängig“ und
„dominierend“. Die Beziehungen des „abhängigen“ Redeteils zum
dominierenden ist für Admoni „obligatorisch’. Die Beziehung des
„dominierenden“ Glieds zum „abhängigen“ kann jedoch sowohl „fakultativ“
als auch „obligatorisch“ sein.
Es hängt für Admoni von
semantischen Gründen ab[15].
Was Admoni unter obligatorischen und fakultativen Fügungspotenzen
versteht, wird am greifbarsten in seiner Beshreibung der Fügungspotenzen
des Substantivs im Akkusativ[16].
In diesem Fall sind für W.Admoni jene
Fügungspotenzen obligatorisch, die der Akkusativ zu den ihm
übergerdneten Gliedern hat (vor allem zum Verb, zum Adjektiv und zu
bestimmten Präpositionen), zu Gliedern, von deren er syntaktisch
abhängig ist.
Als fakultativ erscheinen die
Fügungspotenzen, die der Akkusativ zu den ihm untergeordneten Gliedern hat
(vor allem zu Attributen und Pronomina), die vom Akkusativ syntaktisch
abhängig sind. G.Helbig verlangt den Anwendungabereich der Termini
„Fügungspotenzen“ und „Valenz“ klar zu trennen. Der Terminus
„Fügungspotenzen“ kann als Oberbegriff gelten.
Von G.Helbig wird die Valenz vorwiegend
als syntaktisches Phänomen betrachtet. Er hält das Verb für das
syntaktische Zentrum des Satzes, an das bestimmte Aktanten gebunden sind.
G.Helbig versteht unter Valenz die
Fähigkeit des Verbs, bestimmte Leerstellen im Satz zu eröffnen, die
durch obligatorische oder fakultative Aktanten zu besetzen sind[17].
G.Helbig unterscheidet 3 Arten der
Satzglieder:
1) Obligatorische
Aktanten Aktanten sind Valenzgebundene Glieder
2) Fakultative Aktanten
3) Freie Angaben nicht Valenzgebunden, sie können beliebig,
hinzugefügt und weggelassen werden.
Die Aktanten sind im Stellenplan des Verbs
vorgesehen und zahlenmäβig begränzt fakultative Aktanten sind
unter bestimmten Bedingungen weglaβbar, sie werden stets mitgedacht, aber
oblegatorische Aktanten können nicht eliminiert werden.
Interessant ist die Konzeption, die von
K.-E. Sommerfeld und H. Schreiber vertreten ist. Sie unterscheiden 3 Arten der
Valenz[18].
1) Die logische Valenz (in der Begriffstruktur). Unter der logischen
Valenz werden begriffliche Relationen verstanden. Auf Grund dieser Valenz
unterscheidet man begrifflich angelegte und begrifflich nicht angelegte
Partner des Wortes. Z.B. „ein grüner Baum“, aber „eine gratze“.
Ñòðàíèöû: 1, 2
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