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ðåôåðàòû ñêà÷àòüÐåëèãèÿ Ãåðìàíèè

Ðåëèãèÿ Ãåðìàíèè

Religion und Kirchen

Religion und Denken gehören zusammen, denn sie haben

denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das

wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem

Verhältnis zum gesamten Sein und dessen geheimnisvoller

letzter Einheit begreifen.

Albert Schweizer, 1875-1965 Theologe, Arzt und Philosoph

»Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen

und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte

Religionsausübung wird gewährleistet.« Diese Bestimmung des Grundgesetzes

(Artikel 4) empfindet jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland als

selbstverständliches Grundrecht.

1.Die Verteilung der Konfessionen.

Etwa 85% der Bevölkerung bekennen sich zu einer der beiden christlichen

Konfessionen, und zwar ziemlich genau je die Hälfte zur römisch-

katholischen und zur evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit

gehört anderen christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil

überwiegt im Norden, der katholische im Süden der Bundesrepublik. Rheinland-

Pfalz, das Saarland und Bayern sind mehrheitlich katholisch, in Baden-

Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich

stark, in den übrigen Bundesländern überwiegen die Evangelischen.

2.Historischer Hintergrund.

Die heutige Verteilung der christlichen Konfessionen stammt aus dem

Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die Wurzeln des besonderen

deutschen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Nach jahrzehntelangen

Kämpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555) der Grundsatz »cuius

regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt: Der

Landesherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen zu

bestimmen. Der Westfälische Friede (1648) schränkte dieses Recht ein;

fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der

Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kurfürst von Sachsen

1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kirche - die u. a. darin zum

Ausdruck kam, daß die evangelischen Fürsten zugleich die obersten Bischöfe

ihrer Länder waren - wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben. Sie begann sich

erst im 19. Jahrhundert zu lockern. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919

vollzog die Trennung von Staat und Kirche, ohne jedoch die historischen

Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene Rechtslage besteht

im wesentlichen noch heute, denn das Grundgesetz hat die betreffenden

Bestimmungen der Weimarer Verfassung im Wortlaut übernommen.

3.Kirche und Staat.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Staatskirche. Der Staat

steht den Religionen und Weltanschauungen neutral gegenüber. Die Kirchen

sind jedoch keine privaten Vereinigungen, sondern öffentlich-rechtliche

Körperschaften besonderer Art, die in einem partnerschaftlichen Verhältnis

zum Staat stehen.

Das Verhältnis der Kirchen zum Staat ist außer durch die Verfassung durch

Konkordate und Verträge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen

gegenüber Bundesregierung und Parlament unterhalten sie Bevollmächtigte in

Bonn. Die Vermögensrechte der Kirchen sind garantiert. Sie haben Anspruch

auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser zahlt z. B. Zuschüsse zur

Besoldung der Geistlichen und übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für

bestimmte kirchliche Einrichtungen, z.B. Kindergärten, Krankenhäuser und

Schulen. Die Kirchen haben das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu

erheben, die in der Regel von staatlichen Behörden gegen Erstattung der

Erhebungskosten eingezogen werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt

durch Erklärung vor einer staatlichen Behörde. Der geistliche Nachwuchs

erhält seine Ausbildung größtenteils an den staatlichen Universitäten; die

Kirchen haben einen verbrieften Einfluß auf die Besetzung der theologischen

Lehrstühle.

Diese weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor

engen Bindungen an den Staat sind nicht unumstritten. Trotz gelegentlicher

Kritik bedeutet jedoch schon allein die Tätigkeit der Kirchen bei der

Unterhaltung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der

Beratung und Betreuung, Schulen und Ausbildungsstätten ein kaum ersetzbares

karitatives und soziales Engagement, das aus dem öffentlichen Leben nicht

mehr wegzudenken ist.

4.Die evangelische Kirche.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17

weitgehend selbständigen lutherischen, reformierten und unierten

Landeskirchen. Die Grenzen der Kirchengebiete überschneiden sich zum Teil

mit denen der Bundesländer. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist die Synode,

oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am Sitz der Bundesregierung ist die

EKD durch einen Bevollmächtigten vertreten.

Von den 17 Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braunschweig,

Hannover, die Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaumburg-Lippe,

Württemberg; 2 reformiert: Lippe, Nordwestdeutschland; 8 uniert: Baden,

Berlin (West), Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz,

Rheinland, Westfalen. Als »reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf

das Bekenntnis Calvins zurückgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem

Zusammenschluß von Reformierten und Lutheranern beruht.

Die lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Württemberg

sind in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

(VELKD) zusammengefaßt. Zur Evangelischen Kirche der Union (EKU) gehören

die unierten Kirchen in Berlin (West), Rheinland und Westfalen. Die

»Arnoldshainer Konferenz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten

Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen

Kirche in Oldenburg.

Die EKD pflegt enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der

DDR. Im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung richten beide Kirchen in

Lebensfragen gemeinsame Worte an die Öffentlichkeit in beiden deutschen

Staaten.

Die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehören dem Ökumenischen

Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der römisch-katholischen Kirche

besteht eine enge Zusammenarbeit. Die ökumenische Bewegung, an der die EKD

starken Anteil nimmt, wächst immer mehr über das Institutionelle hinaus und

wird zur Sache der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und

katholischen Gemeinden haben sich ökumenische Arbeitskreise gebildet.

Die Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionellen Prägung

entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des

Reformierten Weltbundes.

5.Die katholische Kirche.

In der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) bestehen

fünf Kirchenprovinzen der römisch-katholischen Kirche. Sie umfassen 22

Bistümer, davon 5 Erzbistümer:

-das Erzbistum Köln mit den Bistümern Aachen, Essen, Limburg, Münster,

Osnabrück, Trier;

-das Erzbistum Paderborn mit den Bistümern Fulda und Hildesheim;

-das Erzbistum München-Freising mit den Bistümern Augsburg, Passau und

Regensburg;

-das Erzbistum Bamberg mit den Bistümern Eichstätt, Speyer und Würzburg;

-das Erzbistum Freiburg mit den Bistümern Mainz und Rottenburg-Stuttgart.

Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.

Diese Einteilung der Diözesen stammt im wesentlichen aus dem 19.

Jahrhundert; einige Bistümer wurden erst im 20. Jahrhundert errichtet. Die

Erzbischöfe und Bischöfe der Bundesrepublik beraten gemeinsame Fragen in

der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse, die

das II. Vatikanische Konzil für die Mitwirkung der katholischen Laien in

der Kirche und an den Aufgaben der Kirche gegeben hat, werden von gewählten

Vertretungen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von Papst Johannes

Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der ökumenischen

Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke Anstöße gegeben.

6.Kleinere Religionsgemeinschaften

. Zu den kleineren Religionsgemeinschaften gehören insbesondere die

sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, für die ihr Charakter als

»Freiwilligkeitskirche« im Gegensatz zur Volkskirche bestimmend ist. Die

Mitgliedschaft gründet sich auf eigene Entscheidung, nicht auf die

Kindertaufe.

Zwei der größten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die

Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur Evangelisch-

methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Daneben gibt es den Bund

Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische

Kirche entstand als Abspaltung von der römisch-katholischen Kirche in den

1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden,

die Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) und die Heilsarmee besitzen

durch ihre soziale Aktivität ein nicht unbeträchtliches Gewicht.

Im Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der

nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspolitik, gibt es 65

jüdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren größte die in Berlin (West)

mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In der

Bundesrepublik leben darüber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht Mitglieder

der jüdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der jüdischen Gemeinden

ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. 1979 wurde in Heidelberg eine

Hochschule für jüdische Studien gegründet, die inzwischen internationale

Anerkennung gefunden hat.

Durch die Anwesenheit der zahlreichen ausländischen Arbeiter und ihrer

Angehörigen haben Religionsgemeinschaften, die früher in Deutschland kaum

vertreten waren, stark an Bedeutung gewonnen. Das gilt für die griechisch-

orthodoxe Kirche und besonders für den Islam. Heute leben in der

Bundesrepublik mehr als 1,8 Millionen Moslems, zumeist Türken.

7.Gemeinsames Handeln.

In den Jahren 1933-1945 haben viele evangelische und katholische Christen

tapfer gegen die Hitler-Diktatur

gekämpft. Stellvertretend seien hier Pastor Martin Niemöller und Bischof

Clemens August Graf von Galen genannt. Die Zusammenarbeit in diesem Kampf

hat das Verständnis füreinander gestärkt und die gemeinsame politische

Verantwortung deutlich gemacht. Aufgrund dieser Erfahrungen wird heute von

den Kirchen in hohem Maß öffentliche Verantwortung wahrgenommen, auch durch

Denkschriften und andere Formen publizistischer Tätigkeit.

Auf vielfältige Weise wenden sich die Konfessionen an die Öffentlichkeit.

Besonders zu nennen sind hier die beiden Laienbewe-gungen, der Deutsche

Katholikentag (seit 1848) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (neu

seit 1949). Die karitative Arbeit der Kirchen leistet auf katholischer

Seite der Deutsche Caritasverband, auf evangelischer das Diakonische Werk.

Seit dem Wiederaufbau im Inneren haben sich beide Kirchen in der

Entwicklungshilfe stark engagiert. Es entstanden große kirchliche

Hilfswerke, die aus freiwilligen Spenden der Gläubigen finanziert werden.

So sammelten die evangelische Aktion »Brot für die Welt« und das

katholische Werk »Misereor« Milliardenbeträge für die Linderung akuter

Notfälle und die Verbesserung der Lebensverhältnisse, vor allem für die

Förderung langfristiger Entwicklungsmaßnahmen und die Hilfe zur

Selbsthilfe.

In jüngster Zeit haben sich die christlichen Kirchen - auch durch

offizielle Stellungnahmen - in den Diskussionen über Frieden und Abrüstung,

Ausländer- und Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Umweltschutz zu Wort

8.Antisemitismus

Als größte nichtchristliche Religionsgemeinschaft in Deutschland wurden die

Juden zu einem Hauptangriffsziel nazisti-scher Politik. Barbarischer

Antisemitismus wurde zur gewaltsam durchgesetzten Staatsdoktrin

(politischer Grundsatz) und gipfelte in der massenweisen Vertreibung und

Ausrottung von Juden. Die deutsche Bevölkerung bezog dagegen im großen und

ganzen keine Opposition.

Ab 1935 galten für Juden in Deutschland folgende Verbote Verboten war den

Juden u.a.:

• Benutzung von Kraftwagen

• Benutzung von Leihbüchereien

• Benutzung öffentlicher Badeanstalten

• Benutzung öffentlicher Fernsprecher

• Benutzung von Fahrkartenautomaten

• Benutzung von Parkbänken, die nicht gelb gestrichen waren

• Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen (nur mit Fahrerlaubnis)

• Benutzung von Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln

• Ausübung von freien und vielen anderen Berufen

• Beschäftigung nichtjüdischer Hausangestellter

• Bestellung von Sachverständigen

• Besuch von Gaststätten

• Betreten bestimmter Straßen in den Städten

• Betreten von Bahnhöfen, Wartesälen

• Betreten von Wäldern

• Bezug von Fleisch, Fisch und anderen Lebensmitteln

• Einzelbeschäftigung von Arbeitern

• Empfang von Gratifikationen und Ruhegehältern

• Empfang von Kontrollkarten für Auslandsbriefverkehr

• Führung von Künstlernamen

• Halten von Brieftauben und Haustieren

• Mitgliedschaft in Privatversicherungen

• Tragen von Orden und Abzeichen aller Art

• Verlassen der Wohngemeinde (außer mit besonderen Genehmigungen)

• Verlassen der Wohnungen (nachts)

• Verfügung über bewegliches Eigentum und sonstiges

.

Nach 1945 suchte die evangelische Kirche einen neuen Anfang. Es ging um das

Ausmaß der Erneuerung der Kirche. Ein besonders brisanter Punkt der

innerhalb der Kirchen geführten Auseinandersetzungen war die Frage nach der

kirchlichen Mitschuld an der nationalsozialistischen Diktatur. Ein

prominenter Vertreter der Bekennenden Kirche, Pastor Martin Niemöller (1892-

1984), erklärte dazu im August 1945:

»Unsere heutige Situation ist aber auch nicht in erster Linie die Schuld

unseres Volkes und der Nazis. Wie hätten sie den Weg gehen sollen, den sie

nicht kannten? Sie hatten doch einfach geglaubt, auf dem rechten Weg zu

sein! - Nein, die eigentliche Schuld liegt auf der Kirche; denn sie allein

wußte, daß der eingeschlagene Weg ins Verderben führte, und sie hat unser

Volk nicht gewarnt.«

9.Kirche in Deutschland nach 1945 -Aufbruch wohin?

Die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und die Entstehung von

unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen in beiden deutschen Staaten

beeinflußten auch diekirchliche Entwicklung. Zu drängenden Problemen, die

sich zudem in der Bundesrepublik Deutschland wie der Deutschen

Demokratischen Republik differenziert stellten, ergriffen Christen

unterschiedliche Positionen.

Drei große Komplexe zeigten sich dabei immer wieder:

• die Verantwortung der Kirchen für die Entwicklungen unter der

Naziherrschaft, besonders das Versagen in der Judenfrage,

• die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands,

• die atomare Kriegsgefahr und die Aufrüstung Deutschlands.

10.Säkularisierung: werden es wirklich immer weniger?

Umfragen zur

Religion:

Seit 1980 wurden mehrere Studien erarbeitet, die sich mit der

gesellschaftlichen Bedeutung von Religion beschäftigen. In elf europäischen

Ländern und den USA wurde 1981/82 eine große Umfrage durchgeführt. Sie

hatte zum Ziel, die Werte zu ermitteln, die gesellschaftliche Bedeutung

besitzen. In anderen Umfragen wurde dem Zusammenhang von religiöser

Überzeugung und Einstellung zu gesellschaftlichen Problemen nachgegangen.

Einige beachtenswerte Ergebnisse finden sich auf den folgenden Seiten.

Im Frühjahr 1987 veröffentlichte das Demoskopische Institut in Allensbach

einen auf die BRD bezogenen Auswertungsbericht. Für das Gebiet der

ehemaligen DDR lagen solche detaillierten und aktuellen Untersuchungen

bisher öffentlich nicht vor.

Als Ergebnisse wurden u. a. ermittelt: deutliche

Überalterung der Gottesdienstbesucher; Religiosität und

Kirchlichkeit sind bei Frauen wie Männern im Rückgang;

Frauen sind stärker religiös eingestellt und auch der

Kirche näher als dies bei Männern der Fall ist; die

Jüngeren sind weniger religiös als die Älteren, die

Berufstätigen weniger als die Nichtberufstätigen.

Kirchliches

Leben

Von Bedeutung für die Intensität kirchlichen Lebens ist die Größe der

Stadt. Der Anteil der Besucher von Gottesdiensten, derjenigen, die beten

und derjenigen, die an ein Weiterleben nach dem Tode glauben, sinkt

deutlich mit zunehmender Einwohnerzahl einer Stadt. Je größer die

Einwohnerzahl, um so niedriger der Anteil der religiös eingestellten bzw.

kirchlich gebundenen Bevölkerung.

Säkularisierung: Werden es wirklich immer weniger?

|Frage: »Welche von den Aussagen hier kommt Ihren |

|Überzeugungen am nächsten?« (Vorlage einer Liste) |

| |Personen, die an Gott |Es sind |

| |glauben, begreifen ihn|ohne |

| |als |faßbaren |

| | |Gottesbeg|

| | |riff |

| |leibhaftige|eine | |

| |n Gott |geistige | |

| | |Macht | |

| |% |% |% |

|USA |69 |25 |5 |

|Europa |40 |41 |15 |

|Bundesrepublik |38 |48 |14 |

|Deutschland | | | |

|Schweden |34 |47 |16 |

|Dänemark |39 |32 |19 |

|Großbritannien |40 |42 |15 |

|Republik Irland |77 |15 |5 |

|Holland |52 |30 |14 |

|Belgien |50 |27 |17 |

|Frankreich |39 |31 |25 |

|Spanien Italien |62 |23 |12 |

| |31 |55 |9 |

Aussagen auf der Liste:

(1) Es gibt einen leibhaftigen Gott.

(2) Es gibt eine geistige Macht.

(3) Ich weiß nicht richtig, was ich glauben soll.

(4) Ich glaube nicht, daß es einen Gott oder irgendeine geistige Macht

gibt.

(Quelle: Internationale 'wertestudie 1981/82)

Solche Zusammenhänge lassen sich bis 1990 auch für die Entwicklung

hinsichtlich Religiosität und Kirchlichkeit auf dem Gebiet der ehemaligen

DDR nachweisen. Bei aller Übereinstimmung sind besonders zwei Unterschiede

wichtig: die Säkularisierung ist im Osten Deutschlands erheblich großer

.Außer- dem ist hier der Protestantismus die eindeutig vorherrschende

Konfession. Ende der 80er Jahre waren über 85 Prozent aller

Kirchenmitglieder protestantisch, zwölf Prozent katholisch und etwa ein

Prozent gehörte zu einer der etwa 30 kleineren Religionsgemeinschaften.

Die Altersstruktur von Kirchennahen und Kirchenfernen

| |1953 |

| |Insges|Katholiken |Protestanten |

| |amt | | |

| |% |kirche|kirche|kirche|kirchen|

| | |nnah |nfern |nnah |fern |

| | |% |% |% |% |

|18-24 Jahre|14 |16 |15 |12 |17 |

| |10 |8 |10 |9 |13 |

|25-29 Jahre|29 |25 |35 |26 |31 |

| |28 |30 |29 |28 |25 |

|30-44 Jahre|19 |21 |11 |25 |14 |

| | | | | | |

|45-59 Jahre| | | | | |

| | | | | | |

|60 Jahre | | | | | |

|und älter | | | | | |

| |100 |100 |100 |100 |100 |

| |1979 |

| |Insges|Katholiken |Protestanten|

| |amt | | |

| |% |kirche|kirche|kirche|kirch|

| | |nnah %|nfern |nnah |enfer|

| | | |% |% |n % |

|18-24 Jahre |13 | 8 | 16 | 9 | 17 |

|25-29 Jahre |10 |4 |14 |4 |10 |

|30-44 Jahre |29 |16 |29 |20 |35 |

|45-59 Jahre |22 |27 |23 |22 |20 |

|60 Jahre und|26 |45 |18 |45 |18 |

|älter | | | | | |

| |100 |100 |100 |100 |100 |

1953 ohne Saarland und West-Berlin (Quelle: Allensbacher Archiv, lfD-

Umfragen 225, 1287)

11.Andere Jugendinteressen:

Zunehmend wichtiger wird es, das Interesse, insbesondere bei jüngeren

Menschen an Astrologie, Parapsychologie, Hellsehen u. a. wahrzunehmen. Es

wird ein Zusammenhang vermutet zwischen rückläufiger traditioneller

Religiosität und der Hinwendung zu diesen Praktiken. Die Ergebnisse der

Shell-Studie lassen erkennen, daß für zunehmend mehr Jugendliche die

Konfessionszugehörigkeit belanglos wird. Erkennbar wird eine erhebliche

Distanz zur Kirche. Jeder zweite der 15- bis 24jähri-gen zeigte aber eine

aktive Bereitschaft für eine »religiöse, transnaturale Dimension« seines

Lebens.

Auch wenn traditionelle Kirchen und konfessionelle Bindungen abnehmen, wird

dennoch die Hälfte der Jugendlichen von religiösen Fragen bewegt. Sie

wählen aber weder den Weg in die Kirchen, noch strömen sie in hellen

Scharen zu den Jugendreligionen.

Das Auflösen kirchlicher Bindungen und der Verzicht auf kirchliche

Leistungen gehen einher mit abnehmender Anerkennung des überlieferten

christlichen Glaubens. Das bedeutet freilich nicht, daß nachlassender

Besuch des Gottesdienstes generell mit dem Rückgang christlichen Glaubens

gleichgesetzt werden kann. Es sind tendenziell immer weniger, die vom

christlichen Glauben Trost und Beistand in gesellschaftlichen wie

individuellen Konflikten erhoffen. Immer mehr Menschen erwarten

augenscheinlich vom christlichen Glauben immer weniger und schließlich gar

nichts mehr. Weder für die Bewältigung der persönlichen Probleme, Konflikte

und Krisen, noch bei der Lösung gesellschaftlicher Problem- und

Handlungsfelder werden der betreffenden Religion Lösungen oder

Trostvermittlung zugetraut.

12.Politik und Religion: geht das gut?

Christliche Parteien

Politische Parteien und Bürgerbewegungen unterhalten Beziehungen und

Kontakte zu Kirchen und religiösen Einrichtungen. Sie sind bestrebt, dabei

ihre politischen Auffassungen einzubringen. Und natürlich gehören Christen

- Katholiken und Protestanten - allen zur Zeit in Deutschland bestehenden

Parteien an. Manche dieser Parteien verfügen über besondere Ar-beits- bzw.

Interessenkreise für die Christen unter ihren Mitgliedern. Einige Parteien

berufen sich in ihrem Programm bewußt auf christliche Werte und christliche

Ethik. Als solche christlichen Werte werden z. B. Nächstenliebe,

Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung und Solidarität genannt.

Eine solche Partei ist nicht die Partei einer Kirche und nicht die Partei

der Christen im engeren Sinn. Sie ist insofern eine christliche Partei, als

sie erklärt, auf der Basis christlicher Werte Politik zu machen.

Christliche Haltungen zur Politik

Christliche Auffassungen können sich mit sehr unterschiedlichen politischen

Überzeugungen verknüpfen. Christlicher Konservatismus ist ebenso möglich

wie der »religiöse Sozialismus«. Die Verbindung von Politik und Religion

sehen Religionsgemeinschaften wie auch einzelne Christen unterschiedlich.

Manche stimmen einer Verbindung von Religion und Politik generell nicht zu.

Dazu gehören jene, die es ablehnen, sich an der Politik zu beteiligen, wie

z.B. Zeugen Jehovas. Andere verweigern aus Glaubensgründen den Wehrdienst

und sind so konsequente religiöse Pazifisten, wie z.B. Quäker. Kirchen und

Religionsgemeinschaften treffen politische Aussagen, wenn sie sich zu

gesellschaftlichen Themen äußern, z. B. in Enzykliken (päpstlichen

Lehrschreiben), in Hirtenbriefen (kirchlichen Rundschreiben) und in

Denkschriften.

So sagen viele Christen, daß ihr Glaube an Christus den Erlöser sie für die

Schwachen, die Leidenden und Elenden auf unserer Welt eintreten läßt. Ihr

Einsatz für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit sei Ausdruck ihres

Glaubens. In den Kirchen der bisherigen DDR haben sich immer wieder

Christen für diese Ziele eingesetzt. Insbesondere auf Veranstaltungen

während der jährlichen Friedensdekaden im November oder auf Kirchentagen

geschah dies.

Den Abschluß unserer Überlegungen zu diesem wichtigen Problem, das die

Grundsätze menschlichen Zusammenlebens berührt, sollen die Aussagen eines

spanischen Gelehrten, Professor Ivan C. Iban, bilden:

»Ich glaube erstens, daß der Staat die Auswahl der Werte, die er schützen

will, ändern muß. In seinem Bemühen, die Gruppen, die Minderheiten usw. zu

schützen, hat er den Schutz des Wichtigsten vergessen: den Schutz des

einzelnen Menschen. Der einzelne muß geschützt werden, nicht die Gruppe.

Und zweitens meine ich, daß jedes Handeln eines Staatsbürgers, daß niemand

anderem schadet, ein Recht ist.«

Befürwortet wird eine Haltung des Staates, »den neuen und den

traditionellen Religionen denselben Rechtsstatus zu gewähren.«

Ñïèñîê ëèòåðàòóðû:

1.Preißler H.;Bohm G.,Pleßke G.“Religionen unserer Welt“-Militzke

Verlag.,Leizig 1992.

2.Glasenapp,H.v.:“Die fünf großen Religioen.-Düsseldorf:Eugen Diederichs

Verlag,1952ü.ö

3. Ëèíãâîñòðàíîâåä÷åñêèé ñëîâàðü.Ãåðìàíèÿ.




Íîâîñòè
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